Rechtlicher Hinweis. Alle Angebote auf dieser Website sind
unverbindliche Informationsangebote. Sie beruhen auf der geltenden Rechtslage und
auf veröffentlichten Erfahrungswerten, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall
und begründen keinen Anspruch. Es wird nichts zugesagt und nichts ist verbindlich.
Die Steuerberechnung bildet die Veranlagung zur Einkommensteuer vereinfacht ab;
individuelle Besonderheiten – etwa Verlustvorträge, Kapitalerträge nach § 32d EStG,
ausländische Einkünfte, das Teileinkünfteverfahren oder Steuerermäßigungen nach
§§ 35, 35a, 35c EStG – bleiben unberücksichtigt. Angaben zur üblichen Höhe einer
Abfindung geben Erfahrungswerte wieder und sagen nichts darüber aus, was im
Einzelfall erreichbar ist.
Keine Rechtsberatung. Arbeitsrechtliche Fragen – ob eine Kündigung wirksam ist,
was in einem Aufhebungsvertrag stehen sollte, wie hoch eine Abfindung durchsetzbar ist –
darf nur ein Rechtsanwalt beantworten. Lassen Sie Kündigung oder Aufhebungsvertrag vor
der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Für die Richtigkeit der
Ergebnisse wird keine Haftung übernommen.
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Philipp Becker, Wuppertal.